Auslagenbeleg: Lassen Sie sich Ihre Auslagen aus dem Wahlkampf zurückerstatten!

Wenn Sie Ausgaben für Ihren Orts- oder den Kreisverband getätigt haben, können Sie sich diese durch das Ausfüllen des anliegenden Auslagenbelegs zurückerstatten lassen. Bitte beachten Sie, dass der Auslagenbeleg als Brief samt Originalbeleg beim Kreisschatzmeister eingehen muss (siehe Auslagenbeleg).
Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an den Kreisschatzmeister.